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Stadt Mindelheim
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Informationen zur Grundsteuerreform

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Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.

Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Wichtiger Hinweis:
Die Gemeinden, so auch die Stadt Mindelheim, können und dürfen keine Unterstützung geben, da es sich bei der Grundsteuererklärung um eine Steuererklärung handelt, nach § 2 ff. Steuerberatungsgesetz dürfen Gemeinden keine Steuerberatung vornehmen!

Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. an Ihre Steuerberaterin, das Bayerische Landesamt für Steuern stellt zudem viele Informationen auf seiner Webseite zur Verfügung: